Pflegeberatung

Nach § 37 Absatz 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) nehmen Pflegebedürftige unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch. Beratungsbesuche gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Pflegedienste und die anerkannten Beratungsstellen sowie die beauftragten Pflegefachkräfte haben gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 SGB XI die Durchführung der Beratungseinsätze gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen. Zudem haben sie die aus dem Beratungsbesuch gewonnenen Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation dem Pflegebedürftigen und mit dessen Einwilligung der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen mitzuteilen.

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Der Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen praktischen flegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen solchen Beratungsbesuch abrufen. Wer diese Beratungsbesuche nicht regelmäßig nachweist, dem kann das Pflegegeld (um 50%) gekürzt oder im Wiederholungsfall verweigert werden.

Zum Nachweis des Beratungsbesuches wird von den Spitzenverbänden der Pflegekassen ein Formular vorgegeben, das als Nachweis dient. Es wird im Rahmen des Beratungsbesuches ausgefüllt. In der Formularfassung, die seit 2019 gültig ist, hat das Formular 3 Seiten, die auch insbesondere den Datenschutz und die Weitergabe von Daten regeln. Durch seine Unterschrift erklärt sich der Pflegekunde mit der Weitergabe der Daten und Inhalte an die Pflegekasse einverstanden.

Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater führen die Beratung in Ihrer Häuslichkeit durch und nehmen sich der Sorgen und Fragen Ihrerseits sowie Ihrer Angehörigen an. Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater informieren Sie über Angebote und Leistungen der Pflegeversicherung, insbesondere auch darüber, wie Ihre pflegenden Angehörigen entlastet und unterstützt werden können.

Ablauf der Pflegeberatung §37 SGB XI

1. Anfrage

Nutzen Sie für den Erstkonstakt die unten stehenden Kontaktdaten oder einfacher das unten verlinkte Kontaktformular. Wir werden und zeitnah bei Ihnen melden und mit dem Schritt 2 entsprechend starten.

2. Terminvereinbarung

Nach erste Kontaktaufnahme senden wir Ihnen in der Regel drei verschiedene Terminvorschläge für die Durchführung der eigentlichen Pflegeberatung zu. Bitte senden Sie uns Ihren Terminvorschlag zeitnah.

3. Durchführung

Anschließend folgt die eigentliche Pflegebegutachtung. Wir kommen zu Ihnen in die Häuslichkeit, lernen Sie und Ihre Angehörigen kenn und erstellen im Anschluss das entsprechende Beratungsprotokoll. Bei Bedarf auch eine Hilfs- und/oder Pflegehilfsmittel-Empfehlung.

4. Abrechnung

Schlussendlich erfolgt die Abrechnung mit den Pflegekassen. Sie müssen dabei keinerlei Kosten tragen. Wir sind nach § 37 SGB XI eine anerkannte Beratungsstelle und rechnen entsprechend ab.

Privatbeauftragung

Die schaaf management UG (haftungsbeschränkt) unterstützt ihre Patienten von Antragstellung bis hin zur Einstufung, einschließlich der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse.

Unsere Unterstützung beinhaltet im Einzelnen:

  • Bei unserem Erstbesuch ermitteln wir mit dem Patienten und seinen Angehörigen den Hilfebedarf. In einem ausführlichen Gespräch finden wir heraus wo der Patient Einschränkungen hat und welche Ressourcen vorhanden sind. Diese Ermittlung erfolgen anhand eines Erstgesprächsprotokoll und werden dabei auch schriftlich festgehalten.
  • Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei unserem Erstbesuch auch beratend zur Seite und zeigen Ihnen alle Möglichkeiten zur Hilfestellung in der Pflege Ihres Angehörigen auf.
  • Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung. 
  • Zum Zeitpunkt der Begutachtung, durch einen Gutachter der Pflegekasse, im häuslichen Bereich des Patienten stehen wir Ihnen zur Seite.

Gründe warum es sich für Sie lohnt uns zu beauftragen:

Die Voraussetzung zur Einstufung in einen Pflegegrad ist neben der bestehenden Pflegebedürftigkeit ( diese muss voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen) eine Begutachtung in Ihrem häuslichen Umfeld durch einen Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) oder einem unabhängigen Gutachter.

Diese Begutachtung umfasst 6 Module (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens), welche im einzelnen noch in viele Unterpunkte gegliedert sind und jedes Modul hat eine unterschiedliche Gewichtung zur Einstufung. Dabei ist noch zu beachten, dass sich die Auslegung der Pflegesituation in Punkten sowie das Fachwissen des Gutachters beträchtlich unterscheiden. Jedoch ergibt die Summe der erhaltenen Punkte den bewilligten Pflegegrad. Während der Begutachten richten wir unser Augenmerk auf die korrekte Erfassung aller Module durch den Gutachter. Zum anderen sind wir in der Lage, den Gutachter auf die jeweilige Pflegesituation hinzuweisen und ggf. einzugreifen. Sollte es bei der Begutachtung nicht zu einer Einstufung gekommen sein, wir aber der Meinung sind das eine Fehlentscheidung vorliegt, erstellen wir mit Ihnen gemeinsam einen Widerspruch.

Unsere Leistungen wie Hausbesuche zur Erfassung der häuslichen Umgebung, der Ermittlung des Pflegebedarfs sowie der schriftlichen Erstellung bedeuten jedoch einen großen zeitlichen Aufwand, welchen ich nicht kostenlos anbieten kann.

Sie zahlen unser Honorar nur bei Erfolg, sollten wir erfolglos bleiben, zahlen Sie nichts. Bei Erfolg erhält der Patient Leistungen von der Pflegekasse ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Erst- und Höherstufungsanträge und Widersprüche:

  • Pflegegrad 1:     150,00 Euro inkl. USt.
  • Pflegegrad 2-5:  319,00 Euro inkl. USt.

In diesen Pauschalen sind alle zusätzlichen Leistungen wie z.B. Fahrgeld, Kopien u.ä. enthalten.            

Wie geht es nun weiter?

Sie haben die Möglichkeit, sich bei uns bezüglich der Anfrage unter den folgenden Kontaktdaten zu melden oder alternativ nutzen Sie das von uns bereitgestellte Kontaktformular. Wir werden uns nach Bearbeitung Ihrer Anfrage innerhalb von maximal 48 Stundne bei Ihnen telefonisch oder per E-Mail melden. Sehen Sie bitte von einer wiederholen Anfrage ab. 

Kontaktmöglichkeiten

Telefon 033633 618980
E-Mail mail@schaaf-akademie.de